Hallo Zusammen,
könnte mir vielleicht jemand von Euch mit Rat oder einer Fundstelle behilflich sein? Es geht um die Pauschalbesteuerung mit 30 Prozent gemäß § 37b Absatz 2 EStG für eigene Mitarbeiter und das einheitliche Pauschalierungswahlrecht.
Nach meinem Kenntnisstand sollte sich der Arbeitgeber einmal für die Pauschalierung nach § 37b Absatz 2 EStG (für geldwerte Vorteile/Sachleistungen) entschieden haben, sind weitere Geschenke und Incentives an die Miterbeiter in dem Kalenderjahr gem. dem BMF, 29.4.2008, IV B 2 - S 2297 - b/07 gleich zu behandeln.
Meine Frage ist, ob diese Gleichbehandlung auch für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge gilt (falls dies in der Vergangenheit erfolgt ist - Abrechnung im LODAS mit Stammlohnarten 843 Netto-Sachzuwendung, 844 Übern. SV AN aus Sachz. und 845 Übern. Steuer aus SV AN zur Verfügung).
Ich versuche herauszufinden, ob ich auch abweichend ohne die Übernahme der SV-Beiträge aus dem geldwerten Vorteil (mit der Stammlohnart 849 im LODAS) abrechnen kann?
Ich bedanke mich für Eure Antworten schon mal im Voraus...🙂