Guten Morgen zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, der uns seine Elterneigenschaft nicht angegeben hatte. Dies haben wir jetzt mit der Dezember-Abrechnung in Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse rückwirkend geändert ab 01/2023. Die Gutschrift des PV-Zuschlags ist dann auch auf der Abrechnung korrekt angegeben worden. Allerdings ist auch eine Nachzahlung von Lohnsteuer aufgetaucht. Ist das korrekt?
Vielen Dank vorab für Rückmeldungen.
Freundliche Grüße
CE
Guten Morgen.
Ja, das ist dem Grunde nach korrekt, da die Vorsorgepauschale den LSt-Abzug beeinflusst.
Je mehr SV-Beiträge, desto geringer die Lohnsteuer (so als Grundsatz).
Die zu hohen Beiträge in der PV haben also zu einer Minderung der LSt geführt; jetzt, in der Rückrechnung, dann wieder anders herum.
Eine vereinfachte Darstellung ist im Anhang.