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PKW 1% Regelung bei Unterbrechung

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letzte Antwort am 17.12.2015 15:25:58 von
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witt
Beginner
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Wie bzw. wo kann ich die Lohnarten 873 ff bei Lodas schlüsseln, damit diese bei Krankengeldbezug nicht abgerechnet werden?

Offline Online
Nachricht 2 von 2
845 Mal angesehen

Gibt der Arbeitnehmer den Pkw während der Krankheit ab? Hat niemand aus der Familie in der Zeit Zugriff auf den Pkw?

Nur wenn diese Voraussetzungen für einen ganzen Kalendermonat erfüllt sind, darf mit der 1%-Regelung aufgehört werden. Es ist also im Regelfall korrekt, wenn LODAS auch bei Krankheit die 1% weiter berechnet.

Und sofern der Pkw tatsächlich nicht zur Verfügung steht (auch der Familie nicht), dann müssen Sie in LODAS für die Lohnart den Bezug mit Wirkung des ersten vollen Kalendermonats beenden, da de facto keine Privatnutzung mehr gegeben ist.

Ausnahme:

"Nach § 23c SGB IV gehören Leistungen des Arbeitgebers, die für die Zeit des Bezugs von Lohnersatzleistungen (weiter) gewährt werden, nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, wenn diese Einnahmen zusammen mit den Entgeltersatzleistungen (z. B. dem Krankengeld oder Mutterschaftsgeld) das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 € im Monat übersteigen (Freigrenze)."

Mehr dazu finden Sie bspw. im Lexikon für das Lohnbüro, das Bestandteil des Elektronischen Wissens Lohn und Personal der DATEV ist.

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letzte Antwort am 17.12.2015 15:25:58 von
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