Hallo zusammen,
ich bekam jetzt vom Mandanten die erste Frage, wie das denn ab dem 01.01.24 mit der Übermittlung der PKV / Elstam funktioniert und ob man als Versicherter etwas tun muss.
Soweit ich das nachlese, muss ein Versicherter nur reagieren, wenn er den Umfang der Informationen beschneiden will.
Bislang habe ich noch keine Infos dazu von DATEV gesehen. Wie wird dies in Lohn und Gehalt dann umgesetzt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
da die gesetzliche Änderung erst ab dem 01.01.2024 greift, werden wir eine Umsetzung für Lohn und Gehalt noch prüfen.
Alle Informationen erhalten Sie rechtzeitig im Dokument 1011662 - Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft.