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Nutzungsausfallentschädigung Dienst-KfZ

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letzte Antwort am 10.05.2021 19:50:33 von eddy2410
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kawilp01
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
174 Mal angesehen

Hallo an die Community,

 

wir haben folgenden Fall:

 

Geschäftsführender Gesellschafter hat für einen Monat kein Dienst-KfZ zur Verfügung, da die Auslieferung des neuen KfZ sich verzögert und das alte KfZ nicht mehr verfügbar ist.

 

Er möchte nun, dass wir ihm eine "Nutzungsausfallentschädigung" für den Monat abrechnen.

 

Hatte das schon mal jemand?

Wenn so etwas möglich ist, gibt es da spezielle Vorgaben oder nimmt man ebenfalls die 1% vom Bruttolistenpreis?

Und wenn die 1% - vom alten oder neuen KfZ?

 

Viele Grüße

 

eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
149 Mal angesehen

Hallo,

das ist eine ganz normale Bruttovergütung mit der man die Miete für ein Fahrzeug finanzieren kann.

Oder man nutzt ein eigenes Fahrzeug und erhält die übliche netto Erstattung pro km.

Grüße

PS kann man dem Lieferanten in Rechnung stellen.

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 10.05.2021 19:50:33 von eddy2410
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