Hallo zusammen,
wir haben eine GmbH mit einer normalen Lohnabrechnung. Nun möchte die GmbH zusätzlich Leistungen anbieten, die unter GaLa-Bau fallen. Dafür stellt die GmbH drei neue AN ein, für die auch bisher GaLa-Bau (bei dem bisherigen AG) abgerechnet wurde. Nun meine praktische Frage:
Kann ich die 3 neuen Mitarbeiter in der bisherigen Lohnabrechnung führen und lege zusätzlich Gala-Bau an und separate BG.
Oder muss ich eine separate Lohnabrechnung (mit eigener Nummer) fahren und die Lohnsteuer konsolidieren?
Danke vorab.
DK
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Kühn,
das ist in einer Lohnabrechnung möglich.
Ich habe hier einen Fall eines Malerbetriebes, der auch noch einen kleinen Lebensmitteleinzelhandel betreibt.
Ich habe bei den Mitarbeitern, die den Baulohn betreffen, die entsprechenden Baulohnschlüsselungen vorgenommen und bei den anderen eben keine Baulohnzuordnung.
Bei der Berufsgenossenschaft wird alles (in meinem Fall) an die BG Bau gemeldet, weil dort die Hauptlohnsumme gezahlt wird. Im Lohnnachweis an diese ist die Betriebsnummer und GTS der BGHW mit aufgeführt und dort werden die Löhne des Lebensmitteleinzelhandels mitgemeldet. Das muss halt dann entsprechend noch mit der BG geklärt werden, wer dann zuständig ist.
Außerdem habe ich von der Agentur für Arbeit getrennte Betriebsnummern, weil es zwei Gewerbeanmeldungen gibt. Das ist aber scheinbar eigentlich nicht notwendig. Die Prüferin von der Rentenversicherungsprüfung ist zumindest jedes Mal etwas irritiert darüber.
Viel Erfolg!
Susanne Ringel
Hallo Fr. Ringel,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Das hört sich gut an und wir werden versuchen, das ebenfalls in dieser Form umzusetzen.
Ihr Antwort hat uns sehr geholfen.
Daniel Kühn