Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.
Durch einen Fehler im Stammdatenabgleich wurden die Jahresmeldungen an die BG erstellt aber nicht gesendet. Den fehlenden Abgleich für 2018 habe ich im Januar durchgeführt. Die monatliche Meldung für Januar 2019 hat funktioniert.
Wie kann ich das Senden der Jahresmeldungen für 2018 veranlassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
durch den erfolgreichen Stammdatenabgleich werden sowohl die UV-Jahresmeldungen, als auch der digitale Lohnnachweis erstellt. Da der Stammdatenabruf für 2018 erst im Januar 2019 durchgeführt wurde, müssen für die Meldungserstellung alle Mitarbeiter auf 01/2018 nachberechnet werden.
Damit die Nachberechnung auch für in 2018 ausgetretene Mitarbeiter durchgeführt werden kann, ist es notwendig, den letzten abzurechnenden Monat des Mitarbeiters unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum auf den aktuellen Abrechnungsmonat anzupassen.
Danach führen Sie auf der Mandantenebene über Abrechnung | Lohnabrechnung mit dem ersten Monat der Nachberechnung 01/2018 die Lohnabrechnung durch. Mit der Lohnabrechnung werden die UV-Jahresmeldungen erstellt. Mit dem Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis erstellt.
UV-Jahresmeldungen werden in Lohn und Gehalt standardmäßig im Monat der DEÜV-Jahresmeldungen (Grund der Abgabe 50) erstellt und an die Krankenkassen des Arbeitnehmers übermittelt. Diese leitet die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung weiter.
Bei der UV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 92) handelt es sich um eine elektronische Meldung, deren Details Sie sich über Auswertungen | DEÜV-Meldungen (mit aktivierten Kontrollkästchen Angaben zur Unfallversicherung) anzeigen lassen können. Wenn die Meldungen für 2018 mit Abgabegrund 92 hier aufgeführt sind, wurden diese an die Krankenkassen gesendet.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG