Hallo,
wir haben einen neuen Lohn, der zuletzt über DATEV Lohn&Gehalt im April abgerechnet wurde. Vermutlich wurden die Mitarbeiter aber nicht mehr korrekt abgemeldet.
Wie fange ich jetzt hier an ?
Als erster Monat Mai anlegen und Wechsel Entgeltabrechnungsystem ?
Danke 🙂
VG
Hallo,
zur Klärung Ihres Sachverhalts benötigen wir weitere Informationen.
Ab welchem Monat müssen die Mitarbeiter wieder abgerechnet werden?
Sollen die Mitarbeiter in einem neuen Mandanten abgerechnet werden oder wird die Abrechnung im bestehenden Mandanten weitergeführt?
Sie schreiben, dass die Mitarbeiter vermutlich nicht korrekt abgemeldet wurden. Was ist konkret darunter zu verstehen? Wurde bei den Mitarbeitern ein Austrittsdatum erfasst?
Bei der Systemwechselmeldung ist die Frage zu klären, ob es sich bei der erneuten Abrechnung um ein neues Beschäftigungsverhältnis handelt? Müssen die Mitarbeiter im bestehenden Mandanten austreten und neu eintreten?
Gerne können Sie sich auch über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihren Sachverhalt individuell klären.
Hallo Frau Heubeck,
ich muss jetzt rückwirkend noch den Mai abrechnen.
Die Mitarbeiter bleiben bei dem bestehenden Mandaten, den wir jetzt übernommen haben.
Es wurde bei der letzten Abrechnung im April kein Austrittsdatum eingegeben und es handelt sich nicht um ein neues Beschäftigungsverhältnis.
Danke.
VG
Hallo,
bei einem Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt spielen Sie sich die Mandantensicherung vom Vorberater vorrangig nach erfolgtem Mandantenübertrag über das RZ ein.
Es muss kein erster Monat für die Abrechnung angelegt werden. Wenn der Vorberater zuletzt den Monat 04/2022 abgeschlossen hat, stehen Sie automatisch im Monat 05/2022. Die Mitarbeiter werden mit dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis weiter abgerechnet. Sie können mit den vorbereitenden Tätigkeiten für die Lohnabrechnung beginnen.
Es sind keine DEÜV-Systemwechselmeldungen zu erstellen. Bitte denken Sie jedoch daran, die ELStAM Ummeldung für den aktuellen Kalendermonat zu erstellen.
Hallo Frau Heubeck,
vielen Dank für die Info.
Allerdings bekommen wir die Daten vom Vorberater nicht eingespielt.
Daher meine Frage was bei der Abrechnung beachtet werden muss.
VG
Susanne Krude
Hallo,
falls es sich um mindestens 80-100 Arbeitnehmer handelt, könnten Sie mit DATEV-Unterstützung Daten von einem Fremdsystem in Lohn und Gehalt übernehmen. Bei kleineren Übernahmen sind Sie schneller und kostengünstiger, wenn Sie den Mandanten selbst neu anlegen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument
Von einem Fremdprogramm auf ein DATEV-Lohnprogramm umsteigen - Checkliste.
Pauschal kann ich Ihnen hier in der Community nicht vollumfänglich beantworten, was Sie alles bei de Abrechnung beachten müssen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihr Anliegen individuell besprechen können.