Hallo,
Wie beeinflussen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) die Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitergeld.
Wenn ich das Tool Lug_ag-kug-zuschuss_1.0.exe benutze?
Erst eine Berechnung ohne Einmalzahlung zur Ermittlung des Zuschusses durchführen und später in der Lohnabrechnung das Weihnachtsgeld dazu abrechnen?
MfG
M.Busskamp
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für Einmallzahlungen gibt's kein Kug.
Hallo,
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder auch 13. Monatsgehalt haben keinen Einfluss auf eine Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitgeld. Einmalzahlungen fliessen bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld weder in das Soll- noch in das Istengelt ein und finden somit keine Berücksichtigung bei der KUG-Berechnung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Dokument Nr. 1008930, Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung netto für Lohn und Gehalt berechnen .
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Lösung.
MfG
M. Busskamp