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Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitergeld bei Einmalzahlungen

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letzte Antwort am 08.01.2021 10:36:01 von MB2
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MB2
Einsteiger
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Hallo,

 

Wie beeinflussen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) die Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitergeld.

 

Wenn ich das Tool Lug_ag-kug-zuschuss_1.0.exe benutze?

 

Erst eine Berechnung ohne Einmalzahlung zur Ermittlung des Zuschusses durchführen und später in der Lohnabrechnung das Weihnachtsgeld dazu abrechnen?

 

MfG

M.Busskamp

MB
diplodocus
Fortgeschrittener
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Für Einmallzahlungen gibt's kein Kug.

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
442 Mal angesehen

Hallo,


Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder auch 13. Monatsgehalt haben keinen Einfluss auf eine Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitgeld. Einmalzahlungen fliessen bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld weder in das Soll- noch in das Istengelt ein und finden somit keine Berücksichtigung bei der KUG-Berechnung.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Dokument Nr. 1008930, Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung netto für Lohn und Gehalt berechnen

 

 

 


Viele Grüße aus Nürnberg

 


Matthias Platz


Personalwirtschaft


DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MB2
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
418 Mal angesehen

Danke für die Lösung.

 

MfG

M. Busskamp

MB
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letzte Antwort am 08.01.2021 10:36:01 von MB2
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