Hallo,
ich muss bei einem Mandanten einen Nebenerwerbslandwirt anmelden.
BGS 0110
P 113
Meine Frage muss ich die Beiträge die der Landwirt an die LKK zahlt noch irgendwo eingeben?
Z.b. damit die Lohnsteuer richtig berechnet wird.
Vielen Dank
Hallo,
Beiträge an die LKK können Sie in Lohn und Gehalt nicht erfassen.
Wenn Sie unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten das Kontrollkästchen „Arbeitnehmer leistet Beiträge zu inländischer KV (Selbstzahler)“ aktivieren, hat das Auswirkung auf die Lohnsteuerberechnung.
Prüfen Sie bitte, ob diese Eingabe in Ihrem Falle rechtens ist.