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Nebenerwerbslandwirt

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letzte Antwort am 14.02.2025 16:03:00 von Astrid_Preuß
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mela0787
Beginner
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Nachricht 1 von 2
99 Mal angesehen

Hallo,

 ich muss bei einem Mandanten einen Nebenerwerbslandwirt anmelden. 
BGS 0110

P 113 

Meine Frage muss ich die Beiträge die der Landwirt an die LKK zahlt noch irgendwo eingeben? 
Z.b. damit die Lohnsteuer richtig berechnet wird.
Vielen Dank 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
54 Mal angesehen

Hallo,


Beiträge an die LKK können Sie in Lohn und Gehalt nicht erfassen.


Wenn Sie unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten das Kontrollkästchen „Arbeitnehmer leistet Beiträge zu inländischer KV (Selbstzahler)“ aktivieren, hat das Auswirkung auf die Lohnsteuerberechnung.


Prüfen Sie bitte, ob diese Eingabe in Ihrem Falle rechtens ist.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.02.2025 16:03:00 von Astrid_Preuß
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