Guten Morgen,
ich habe ein Problem.
Eine Mitarbeiterin ist 100% in Kurzarbeit und hat jetzt einen Nebenjob über 450,00 Euro angenommen. Dieses Nebeneinkommen wird ja dem Kurzarbeitergeld zugerechnet.
Ich habe schon gelesen, dass man das mit BS 64 eingeben muss.
Muss ich hier den Brutto- oder Auszahlungsbetrag eingeben? Und welche Stammlohnart muss ich hier verwenden ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Anjalein_10 schrieb:Dieses Nebeneinkommen wird ja dem Kurzarbeitergeld zugerechnet.
Nein.
Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?
Ein Minijob (450 Euro / Monat) bleibt bis zum 31. Dezember 2021 vollständig anrechnungsfrei.
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
Die Nebenbeschäftigung ist aber kein Minijob. Diese liegt über 450,00 Euro.
Das hab ich leider falsch verstanden. 😳
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303311
Dort ist in Punkt 3.6.1 erklärt, was zu tun ist.