Hallo,
ich hätte da eine Frage - ist es ausschlaggebend, ob die Werte der pauschale Steuern in den richtigen Feldern stehen? Die Beträge für die pauschale Lohnsteuer, KiSt und Soli passen auf jeden Fall, es geht um die Sachbezüge Mahlzeiten von eigenen Mitarbeitern, diese wurden jedoch in den Feldern "Pauschale Steuer nach§ 37b EStG - nicht abzugsfähig" statt in "Pauschale Steuer ohne § 37b EStG - für eigene Mitarbeiter" erfasst.
In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit einer Wiederabrechnung komplett gibt, meine Kollegen aus der Buchhaltung meinen jedoch, dass das Finanzamt ja die korrekten Beiträge überwiesen bekommen hat und die Beträge in der Buchhaltung nun auch auf die richtigen Konten umgebucht wurden.
Muss ich dies jetzt noch korrigieren oder kann ich mich auf die Aussage der Buchhaltung verlassen?
Vielen Dank.
Müssten die Mahlzeiten nicht beim jeweiligen AN im Lohnkonto stehen? War das nicht so, dass wenn nicht, das Betriebsstätten-FA der Sammelerfassung zustimmen müsste? Und 37b für eigene AN ist ja eigentlich sv-pflichtig, soviel ich weiß.