Hallo! Ich habe einen Mandanten, da bekommen die Mitarbeiter für Januar + Februar eine Lohnerhöhung. Der Februar ist aber schon abgerechnet und nun möchte der Mandant, dass Anfang März eine Abrechnung erfolgt mit den Nachzahlungen aus der Lohnerhöhung Januar + Februar. Der März soll aber erst Ende des Monats abgerechnet werden. Also praktisch eine Zwischenabrechnung. Die Mitarbeiter sind alle Erstabrechnung 1. Gruppe zugeordnet.
Wie bekomme ich da eine Abrechnung, ohne den März mit abzurechnen bzw. das beim Januar und Februar nur die Nachzahlung als Auszahlungsbetrag ausgegeben wird?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @I_Wiehr-ETL,
was spricht denn gegen eine Wiederholungsabrechnung für Februar 2020?
Beste Grüße
Andreas Briefs
Wird dann der bereits ausbezahlte Betrag abgezogen, so dass nur der nachzuzahlende Betrag ausgewiesen wird? Also nur der Betrag aus den Lohnerhöhungen? Ich muss das mal ausprobieren. Vielen Dank!
Hallo @I_Wiehr-ETL,
Zitat aus dem Info-DB-Dokument Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen (Kapitel 2.3):
Beste Grüße
Andreas Briefs
Super! Vielen Dank!!