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Nachtzuschläge, SV- und Steuerfreiheit beim Grundlohn - welche Stammlohnart?

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letzte Antwort am 02.02.2024 10:51:24 von vw
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DanielBendin
Beginner
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82 Mal angesehen

Liebe Community,

ich bin derzeit mit folgendem Problem konfrontiert:

 

Erstes Problem:

Bisher wurden 25% Nachtzuschlag auf den Grundlohn gezahlt.

Jetzt steigt der Zuschlag auf 26 %.

Gemäß steuerlicher Regelung (3b) ist Nachtarbeit sehr eng definiert. Die vorgegebenen Zeitkorridore (25 vs. 40%) sind schon ein Problem für sich. Hier muss m.E. der Mandant nun genau mitteilen, wann der betreffende Mitarbeiter gearbeitet hat und wie dies bei der Stundeneingabe zu berücksichtigen ist.

Wie könnte man praktisch mit diesem Problem umgehen - eine weitere Lohnart?

 

Zweites Problem:

Daneben bin ich auf das Problem des maximal frei abzurechnenden Grundlohns gestoßen.

Demnach dürfen die Zuschläge auf Basis des zugrunde gelegten Grundlohns von maximal 25 Euro SV-frei und maximal 50 Euro lohnsteuerfrei abgerechnet werden.

Gibt es eine passende Grundlohnart, welche diese Grenzen selbstständig beachtet und ab einer bestimmten Vergütungshöhe quasi automatisch in den jeweils pflichtigen Bereich (SV und LSt) wechselt und abrechnet? Das abgerechnete Entgelt müsste ja dann mehrstufig abgerechnet und ausgewiesen werden.

 

Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler, aber ich glaube da ein Thema entdeckt zu haben, welches mir künftig noch Kopfzerbrechen bereiten könnte...

 

Vorab vielen Dank für die Unterstützung:-)

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
73 Mal angesehen

Hallo,

könnte evtl.

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303366

helfen?

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 02.02.2024 10:51:24 von vw
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