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Nachträglich U1 bei abgeschlossenem Monat

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letzte Antwort am 25.01.2021 13:59:20 von Kantapper
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Moin,

sorry für die Frage, ich bin völliger Einsteiger. Wenn ich einen Monat abgeschlossen habe (ich rechne die Löhne und Gehälter immer am 20sten eines Monats für den kompletten Monat ab) und ich bekomme am 22sten noch eine Krankmeldung (oder auch Urlaubsmeldung) kann ich dann ganz normal wieder in den Monat gehen und die Daten eintragen? Es ist mein erster Monat in Lohn und Gehalt, daher bin ich noch nicht wirklich im Thema.

Bekomme ich meinen Zahlungsträger (und Meldungen für die Krankenkassen) erst, wenn ich den Monat abschließe? Wir überweisen immer relativ früh. Ansonsten würde ich den Monat natürlich erst Anfang Februar abschließen, dann hätten sich meine Fragen schon erledigt 🙂

Danke schön.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
361 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wenn der Monatsabschluss erstellt ist, können Sie Nachberechnungen durchführen. Wenn Sie z. B. nachträglich im Kalender einen Ausfallschlüssel erfassen, wird mit der folgenden Abrechnung eine automatische Nachberechnung durchgeführt. 

 

Sie haben außerdem die Möglichkeit den zuletzt durchgeführten Monatsabschluss zurückzusetzen, um im Vormonat die Korrekturen durchzuführen.

 

Mitarbeiterbezogene Meldungen (z. B. DEÜV-Meldungen) erhalten Sie mit der Lohnabrechnung. Mandantenbezogene Meldungen (z. B. Beitragsnachweise) werden erst mit dem Monatsabschluss erstellt. 

 

Wann SEPA-Zahlungsträger erstellt werden, kommt auf Ihre Einstellungen an. Wenn die Zahlungen direkt nach der Lohnabrechnung erstellt werden sollen, deaktivieren Sie die Kontrollkästchen 'Zahlungsträger zeitversetzt von der Mitarbeiterabrechnung erstellen' und 'Zahlungsträger für Mitarbeiter automatisch mit Monatsabschluss erzeugen' unter Extras | Einstellungen.

 

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise in den folgenden Dokumenten:

 

Lohnabrechnung, Wiederholungsabrechnung oder Nachberechnung durchführen

Rücksetzen Monatsabschluss (Fenster)

SEPA-Zahlungen für einzelne Mitarbeiter wiederholen

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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...noch eine Frage dazu. Ich bin jetzt also in den abgeschlossenen Monat Januar gegangen und habe die nachträglichen Kranktage eingefügt. Probeabrechnung für Februar gemacht und mir wurde die Berechnung für U1 angezeigt. Allerdings auch die bereits abgerechneten Tag, nicht nur den Nachtrag. 

Jetzt würde ich ja bei der Krankenkasse doppelt abrechnen, da der erste Eintrag ja bereits erstattet wurde.
Oder ist es richtig so und die Krankenkasse erstattet nur die Differenz?.

 

Dankeschön

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

schauen Sie sich die Auswertungen bitte genau an - wird der bereits beantragte Tag nicht storniert?

LG
VM
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
318 Mal angesehen

Ah ok, ich hätte weiterblättern müssen. Ja, die bereits abgerechneten sind zwar nochmal mit aufgeführt, werden dann aber storniert. Dankeschön.

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letzte Antwort am 25.01.2021 13:59:20 von Kantapper
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