Hallo zusammen,
wir haben folgende Problematik:
Da das Jahr über versäumt wurde, SV-pflichtige Geschenke an Mitarbeiter abzurechnen, in den Monaten, in denen diese Geschenke zugewendet wurden, wollen wir das nachträglich machen.
Als Beispiel:
Mitarbeiter verlässt in 08/2024 das Unternehmen; hat einen Gutschein i.H.v. 100 EUR und Blumen, Brutto i.H.v. 33 EUR erhalten.
Frage: Wie können wir das nun am besten nachträglich abrechnen? Wir haben es schon mal probiert - Gutschein mit LA 204 (Nettosachzuwendung) und Blumen mit LA235 (Sachbezug Brutto)
1. Sind das die richtigen Lohnarten?
in 08 wird dann laut Abrechnung noch ein Auszahlungsbetrag i.H.v. 7,60 EUR ausgewiesen - in 02/2025 wird dann eine Abrechnung mit Lohnart 60 (nettob. ÜbZahl. Ausgl.) ausgedruckt, mit einem Auszahlungswert i.H.v. -6,57 EUR.
Wir können wir das buchen, damit KEINE Verbindlichkeit und KEINE Forderung mehr ausgewiesen wird?
Ist das überhaupt möglich?
Wichtig wäre uns einfach, dass das alles noch im alten Wirtschaftsjahr berücksichtigt wird.
Vielen Dank bis hierher!
Hilft Dir das weiter?:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1035160
hier kann die pLSt + SV vom AG übernommen wird, so dass der AN nicht belastet wird