Hallo,
wie kann ich folgenden Fall abrechnen im Hinblick auf das Entstehungs und Zuflussprinzip?
Einem Mitarbeiter wurde zum 19.12.24 fristlos gekündigt. Er wurde zum 19.12.24 abgemeldet und bis dahin abgerechnet. Er hat Kündigungsschutzklage eingereicht. Das Gericht hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis nun zum 31.01.25 endet mit Abfindungszahlung im Januar 25. Wie korrigiere ich die Werte für Dezember 24 und wie mache ich die Abmeldung rückgängig?
Gruß K.B.
Hallo,
Du änderst das Austrittsdatum um auf den 31.1.2025 und machst mal eine Probeabrechnung. Damit sollte eigentlich alles laufen. Die Lohnsteuerbescheinigung sollte storniert und neu erstellt werden, ebenso die DEÜV-Meldung.
Viel Erfolg.