Es ist eine Nachberechnung ab 1/2015 für zwei Mitarbeiter durchzuführen. Der Bruttolistenpreis wurde falsch mitgeteilt und es führt zu einer Minderung des geldwerten Vorteils.
Beim Mitarbeiter A wird die Lohnabrechnung ab Januar 2015 monatlich korrigiert mit den einzelnen Werten.
Beim Mitarbeiter B wird die Lohnabrechnung ab Januar 2016 monatlich korrigiert. Bei den Lohnabrechnungen 2015 wird die Differenz unter "Steuerbr. FJ" (z. B. - 41,50 €) ausgewiesen, jedoch keine negative Lohnsteuer berechnet. Auch dann im Folgejahr nicht.
Woran liegt diese Unterscheidung?
Freundliche Grüße
Eva
Hallo Eva,
grundsätzlich ist die Nachberechnung der Steuer immer im Zuflussprinzip. Somit fließt die Steuer in das Zuflussjahr 2016 („Steuerbr. FJ“). Soll das Jahr 2015 steuerlich aufgerollt werden, so kann über LODAS unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. das Entstehungsprinzip eingestellt werden. Das Entstehungsprinzip ist jedoch nur in den ersten drei Januarwochen zulässig und zu einem späteren Zeitpunkt unbedingt mit dem Finanzamt abzuklären.
In Ihrem Fall ist es möglich, dass der eine Mitarbeiter mit dem Zufluss-, der andere mit dem Entstehungsprinzip abgerechnet wurde. Um Ihnen eindeutig weiterhelfen zu können, ist es erforderlich, die Eingaben anhand Berater-, Mandanten- und Personalnummer zu prüfen. Bitte wenden Sie sich daher über einen anderen Servicekanal an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klaus,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine abweichende steuerliche Behandlung hatte ich schon geprüft, diese ist bei beiden Arbeitnehmern wie die Mandantendaten geschlüsselt.
Ich möchte, dass die Lohnsteuer in beiden Fällen im November 2016 nachberechnet wird, was bei einem AN klappt, beim anderen AN jedoch nicht. Es wird zwar ein negatives Brutto ausgewiesen in 2015, jedoch passiert hier im Folgejahr 2016 nichts.
Ich habe meine Anfrage nun über den Servicekontakt direkt an die Datev gestellt.
Viele Grüße
Eva