Hallo,
für das Jahr 2019 muss ein Mitarbeiter nachberechnet werden, da nun erst seine Versicherungspflicht feststeht. Die SV-Beträge müssen nachgemeldet werden.
Gibt es in L+G eine Möglichkeit die Beiträge zu berechnen (z.B. Proberechnung), sodass diese dann im svnet übernommen werden können?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
LU
Hallo LU,
in Lohn und Gehalt sind Nachberechnungen systembedingt nur für das jeweils aktuelle Kalenderjahr (2021) und das Vorjahr (2020) möglich.
In den Personal- und Mandantendaten können rückwirkend nur Werte für abgerechnete Monate des Vorjahrs und des aktuellen Jahrs erfasst werden.
Daher gibt es keine Möglichkeit, die Beiträge per Probeabrechnung zu berechnen und dann z. B. über svnet oder ELSTER an die jeweilige Institution zu übermitteln.