Hallo ,
ich hätte eine Frage zur Abrechnung einer Direktversicherung. Und zwar hatte ich eine Nachberechnung im April 2016 für eine Beitragszahlung an eine Direktversicherung vornehmen müssen (Zahlung in Höhe von 1.752 € erfolgte im Dezember 2015). Wenn ich jetzt im Dezember 2016 wiederum den jährlichen Beitrag abrechnen möchte, unterteilt mir das Programm die Beiträge in sv-freie und sv-pflichtige Anteile. Ich verstehe schon warum das gemacht wird (4% Grenze wird überschritten). Nur erfolgte die tatsächliche Zahlung der Beiträge ja im Vorjahr und somit wurde die Grenze faktisch nicht überschritten. Lediglich in der Lohnabrechnung tauchen die Beiträge in 2016 zweimal auf.
Kann man diese automatische Prüfung der Grenze irgendwie umgehen?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Hallo,
die automatische Grenze kann nicht umgangen werden.
Gerne möchten wir den Sachverhalt mit Ihnen prüfen, damit Sie die BAV richtig abrechnen können.
Bitte wenden Sie sich hierfür über einen anderen Weg an uns.
Unter www.datev.de/service finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG