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Mutterschutz und Einmalzahlung

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letzte Antwort am 21.02.2020 16:51:43 von Monique_Müller
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

 

eine Mitarbeiterin erhält im Februar neben dem Mutterschutz-Geldzuschuss eine Einmalzahlung. Sie liegt generell über der Beitragsbemessungsgrenze. Nun werden im Netto-Bereich die Beiträge (für die Einmalzahlung) für das Versorgungswerk abgezogen. Allerdings oben auf der Abrechnung - unter Hinweise zur Abrechnung - steht bei Versorgungswerk als Beitrag: 0,00 Euro. Das verstehe ich nicht. Hat es vielleicht damit zu tun, dass die Beiträge noch dem alten Jahr zugerechnet werden?

 

Danke vorab für Tipps! 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
212 Mal angesehen

Hallo,


ja, das ist möglich. Wenn zwischen Januar und März trotz Unterbrechung ein Einmalbezug gezahlt wird, so kann die Verbeitragung im Vorjahr erfolgen. LODAS prüft dies automatisch. Siehe Dokument 5303329 - Märzklausel - Einmalbezug im 1. Quartal für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer anlegen (Beispiel) .

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.02.2020 16:51:43 von Monique_Müller
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