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Mutterschutz nach Elternzeit / Berechnung Geldzuschuss

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letzte Antwort am 14.09.2022 08:30:25 von Jacqueline_Schön
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Liebe Community,

 

eine Mitarbeiterin war vom 01.08.2021 - 31.07.2022 in Elternzeit.

Sie hat in dieser Zeit kein Gehalt gehabt.

Nun kam die 2. Schutzfrist beginn 07.09.2022.

 

Zur berechnung des Mutterschaftsgeld sollen die letzten 3 Monate eigegeben werden.

 

Ich habe den Ausgust 2022 / Juli 2021 / Juni 2021 eingegeben.

 

Meine Frage ist das so richtig oder muss ich Juni/Juli 2022 mit 0€ angeben.

 

Vielen Dank.!

 

 

Verdienstangaben.PNG

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
93 Mal angesehen

Hallo,


welche Werte Sie angeben müssen, kann ich Ihnen nicht vorgeben.


Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit der zuständigen Krankenkasse.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.09.2022 08:30:25 von Jacqueline_Schön
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