Liebe Community,
eine Mitarbeiterin war vom 01.08.2021 - 31.07.2022 in Elternzeit.
Sie hat in dieser Zeit kein Gehalt gehabt.
Nun kam die 2. Schutzfrist beginn 07.09.2022.
Zur berechnung des Mutterschaftsgeld sollen die letzten 3 Monate eigegeben werden.
Ich habe den Ausgust 2022 / Juli 2021 / Juni 2021 eingegeben.
Meine Frage ist das so richtig oder muss ich Juni/Juli 2022 mit 0€ angeben.
Vielen Dank.!
Hallo,
welche Werte Sie angeben müssen, kann ich Ihnen nicht vorgeben.
Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit der zuständigen Krankenkasse.