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Monatsabschluss zurücksetzen Lohn und Gehalt - Kosten?

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letzte Antwort am 12.11.2021 15:48:20 von HK
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HK
Beginner
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Hallo,

ich habe leider vergeblich nach einer Information in der Preisliste und im Hilfe-Center gesucht wie viel es an DATEV-Gebühren kostet, einen Monatsabschluss zurückzusetzen (z. B. Firma mit 100 Arbeitnehmern) und die Abrechnung für einen Mitarbeiter zu berichtigen. Ich möchte es nur vermeiden nochmals die Abrechnung für 100 Arbeitnehmer zu bezahlen, nur weil ein Arbeitnehmer noch 5 € auf der alten Lohnabrechnung haben möchte. Für einen Tipp, Dokument oder eine allgemeine Info wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Holger

Rieka
Beginner
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Nachricht 2 von 4
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Leider kann ich keinen Hinweis auf ein Dokument geben, dem man dazu eine Information im Speziellen entnehmen kann.

Aus eigener Erfahrung (auch bei mir ergeben sich immer wieder Gründe, aus denen ein Monatsabschluss zurückgesetzt werden muss - nutze Lohn und Gehalt) kann ich sagen, dass hierfür keine zusätzlichen Gebühren berechnet wurden.

D. h. also, ich konnte jeden Mitarbeiter oder auch alle pro Monat so oft abrechnen, wie ich möchte (also: notwendig), und die Rechnung weist immer nur einmal die Anzahl der im Monat abgerechneten Mitarbeiter aus.

 

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass ich allerdings auch keine über die "normalen" Rechenzentrumsleistungen zur Datenübermittlung an die Institutionen hinausgehenden Dienstleistungen in Anspruch nehme (also bspw. automatischer Versand an Mitarbeiter o.ä.).

 

Meine Auskunft umfasst also nur die "normale" Abrechnung pro Monat incl. der Datenübermittlungen an die Institutionen (Krankenkassen, Finanzamt, ELStAM-Meldungen, BG usw.).

 

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Auskunft trotzdem ein bisschen weiterhelfen.

 

Viele Grüße

Christiane

zieglerconsult
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
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Eine Wiederabrechnung unter Lohn und Gehalt kostet nicht mehr. Die Übermittlung der BNW werden gemäß Preisliste bepreist. 

 

Am Schluss Ihres Monatsabschlusses wird die Arbeitnehmeranzahl mit Übermittelt, diese ist für die Abrechnung des RZ maßgebend für den Zähler. Wie oft Sie den Abschluss zurücksetzen oder nicht ist im Hinblick auf den Arbeitnehmerpreis egal. 

HK
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Dankeschön für die Antworten. Diesmal konnte ich mich noch um die Rücksetzung drücken. Aber für´s nächste Mal weiß ich jetzt Bescheid.

Viele Grüße

Holger

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letzte Antwort am 12.11.2021 15:48:20 von HK
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