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Monatliche Arbeitszeit bei Gaststätten

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letzte Antwort am 20.04.2020 18:15:57 von bodensee
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andi1989
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

welche Stunden gebe ich unter Mandantendaten>Arbeitszeiten>Monatliche Arbeitszeit

bei einer Gaststätte an?

 

Die reine Öffnungsdauer der Gaststätte? Das heißt z. B. für den Monat 

April 2020 gebe ich 255,0 Stunden an. (30 Tage á 8 Stunden) Kein Ruhetag!

 

Kann mir hier jemand behilflich sein?

 

Danke 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Es geht nicht um die Öffnugnszeiten der Gaststätte. 

 

Es geht um die mit dem AN vereinbarten Arbeitszeiten. 7 Tage die Woche darf der AN nicht arbeiten, Arbeitszeitschutzgesetz. 

 

Daher muss der Betrieb  zwingend einen schriftllichen Nachweis haben ( Nachweisgesetz) was mit dem AN vereinbart wurde. Das kann dann natürlich von AN zu AN abweichen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Es geht hier um die Angabe in den Mandantendaten nicht den Personaldaten.

Bei den einzelnen Arbeitnehmer wurde die individuelle vertragliche Arbeitszeit erfasst.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Sorry hatte ich überlesen, 

 

Mandantendaten hier geht es dann um die durschnittlichen monaltliche Arbeitszeit der Mitarbeiter, 

 

fals tariflich geregelt ( DeHoGa) falls nicht schnitt der AN. 

 

Bei 40 Std Woche ergäbe sich 173,33 STd. monatlich im Schnitt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 20.04.2020 18:15:57 von bodensee
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