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Mitarbeitervarianate Baulohn Putzfrau

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letzte Antwort am 01.03.2024 08:54:10 von Staiger_1
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Nte
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Hallo zusammen

 

ich habe eine Frage zum Baulohn. Welche Mitarbeitervariante nehme ich für die Reinigungskraft?

22 gewerbl. AN geringf,  ohne WB Umlage  / Wintergeld ?

 

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

 

Vielen Dank 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ja, wählen Sie hierfür die Mitarbeitervariante 22 Gewerbl. Arbeitnehmer, geringf./kurzf. Beschäftigter volljährig.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Staiger_1
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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12.1 Mitarbeitervarianten

Eine Mitarbeitervariante wird als eine Spezialisierung des Mitarbeitertyps verwendet. Der Mitarbeitertyp ist ein für den Baulohn erweiterter Begriff des Arbeitnehmertyps.

Neben den Typen Angestellter, gewerblicher Arbeitnehmer (Arbeiter), Auszubildender und geringfügig Beschäftigter gibt es in Abhängigkeit von der Branche auch die Mitarbeitertypen Polier, Arbeitnehmer im Auslernjahr und gewerblicher Arbeitnehmer (jugendlich).

Eine Mitarbeitervariante unterscheidet sich hinsichtlich

  • der Durchführung einer prozentualen Urlaubsberechnung gemäß Tarifvertrag

  • des Anspruchs des Arbeitnehmers bzgl. Mehraufwands- und Zuschuss-Wintergeld

  • des Anspruchs auf Saison-Kurzarbeitergeld

  • der Berechnung der Winterbeschäftigungs-Umlage

  • der Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse

  • der Berechnung des Arbeitgeberanteils für Vermögenswirksame Leistung nach geleisteten Stunden.

Arbeitnehmertyp

Die Zuordnung eines Mitarbeiters zu einem Arbeitnehmertyp erfolgt unter Erfassen | Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben, Liste Arbeitnehmertyp.

Für den Arbeitnehmertyp Gewerbl. Arbeiter kann es beispielsweise mehrere Ausprägungen als Mitarbeitervariante geben, z. B. mit oder ohne Berechnung der Winterbeschäftigungs-Umlage.

Gewerbliche Mitarbeitervarianten

Bei den gewerblichen Mitarbeitervarianten besteht häufig folgende Unterscheidung:

  • gewerblich

    Wenn alle gewerblichen Arbeitnehmer auf einer Baustelle oder auf einem witterungsbedingten Arbeitsplatz tätig sind, für die die Winterbeschäftigungs-Umlage anfällt und auch Leistungen der Winterbeschäftigungsförderung gewährt werden.

  • ohne Winterbeschäftigungs-Umlage

    Sind alle gewerblichen Arbeitnehmer in einem Mischbetrieb, die einem Betriebsteil angehören, der nicht der Winterbeschäftigungsförderung unterliegt. Für diese Mitarbeiter wird keine Winterbeschäftigungs-Umlage und auch keine Leistungen zur Winterbeschäftigungsförderung abgerechnet. Grund hierfür kann z. B. sein, wenn aufgrund eines Bescheids der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit der Arbeitgeber für einen Teil des Betriebs keine Winterbeschäftigungs-Umlage zu entrichten hat, für den aber Beiträge zu den Sozialkassen zu zahlen sind.

  • ohne Wintergeld

    Sind alle Arbeitnehmer, die nicht auf einem witterungsbedingten Arbeitsplatz beschäftigt sind und für die somit auch keine Leistungen der Winterbeschäftigungsförderung gewährt werden. Für diese Arbeitnehmer fällt jedoch Winterbeschäftigungs-Umlage an (z. B. Lagerarbeiter, Putzfrau).

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letzte Antwort am 01.03.2024 08:54:10 von Staiger_1
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