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Mitarbeiterin aus Neuseeland

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letzte Antwort am 07.05.2019 23:45:49 von w_paul
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kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
160 Mal angesehen

Hallo!

Eine Mandantin möchte eine ehemalige Mitarbeiter für 6 Wochen einstellen, die mittlerweile nach Neuseeland ausgewandert ist. Sie ist dorthin "geheiratet" und hat die neuseeländische Staatsbürgerschaft (ob Beide ist unbekannt).

Nun kommt Sie "heim" und würde gerne für 15h / Woche bei der Mandantin arbeiten (3h/Tag)

Was ist zu beachten?

Kann Sie aufgrund des DBA zwischen Deutschland und Neuseeland problemlos hier arbeiten oder muss man z.B. eine Arbeitserlaubnis haben?

Wie muss man Sie (um-) schlüsseln? Eventuell ist eine Neuanlage sinnvoll?

Interessantes Thema, aber nicht ohne Stolperfallen?!

mfg Torsten

w_paul
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
28 Mal angesehen

Ein DBA regelt nur das BesteuerungsRECHT eines Landes. Ob sie arbeitsrechtlich arbeiten darf ist eine andere Geschichte. Eventuell Erlaubnis vom Ausländeramt erforderlich

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letzte Antwort am 07.05.2019 23:45:49 von w_paul
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