Hallo!
Eine Mandantin möchte eine ehemalige Mitarbeiter für 6 Wochen einstellen, die mittlerweile nach Neuseeland ausgewandert ist. Sie ist dorthin "geheiratet" und hat die neuseeländische Staatsbürgerschaft (ob Beide ist unbekannt).
Nun kommt Sie "heim" und würde gerne für 15h / Woche bei der Mandantin arbeiten (3h/Tag)
Was ist zu beachten?
Kann Sie aufgrund des DBA zwischen Deutschland und Neuseeland problemlos hier arbeiten oder muss man z.B. eine Arbeitserlaubnis haben?
Wie muss man Sie (um-) schlüsseln? Eventuell ist eine Neuanlage sinnvoll?
Interessantes Thema, aber nicht ohne Stolperfallen?!
mfg Torsten
Ein DBA regelt nur das BesteuerungsRECHT eines Landes. Ob sie arbeitsrechtlich arbeiten darf ist eine andere Geschichte. Eventuell Erlaubnis vom Ausländeramt erforderlich