Guten Morgen,
hat jemand mit Berechnung von SFN Zuschlägen bzgl. Minijobber Erfahrung?
Und wie behandelt man diese dann bei Krankheit und Urlaub?
Lg Hanni
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Reibert,
ja, habe ich. Die Krankheit trage ich in den Kalender mit der Lohnart 1655 ein. Dass ist eine Lohnart mit 3 Monatiger Rückrechnung. Wenn der Minjober Gehalt bezieht musst Du trotzdem das Gehalt kürzen. Bei Stundenlohn
ist das zweitrangig. Ist es eine Korrektur auf den Vormonat musst Du die Stunden im Vormonat kürzen.
LG
Sabine
Danke.....so habe ich das jetzt mit den Urlaubstagen gemacht, perfekt.
LG hanni