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Minijob kann nicht abgerechnet werden, weil die knappschaft nicht auf geringfüg geschlüsselt ist

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letzte Antwort am 14.05.2020 13:03:33 von LF
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itreptau
Einsteiger
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Ich habe einen Minjobber, der in der Winterhälfte zum Midijobber wurde, da er einen Winterdienstzuschlag erhielt. Das er wieder zum Minjobber werden kann, habe ich schon mit der Knappschaft geklärt.

 

Ich hatte ihn schon abgerechnet, und habe dann gemerkt, dass die Abrechnung falsch war. Also habe ich die Abrechnung gelöscht und den Mitarbeiter wieder als Minijobber geschlüsselt.

 

Jetzt bekomme ich folgende Fehlermeldung:

 

Fehler:# LN 17864

Sie haben den Mitarbeiter im Mai geringfügig abgerechnet, die Krankenkasse mit der Betriebsnummer 98000006 empfängt aber keine Beiträge für geringfügig Beschäftigte.

 

Ich benutze die Bundesknappschaft allerdings nur für geringfügig Beschäftige und das Kreuzchen ist angelegt.

 

Kann mir jemand helfen

 

Ganz Liebe Grüße

 

Sabine

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Gucken Sie mal direkt in die Krankenkasse im Lohnprogramm. Bei LODAS kann man dort auswählen, welchen Beitragsnachweis man benötigt. Dort muss "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte" stehen. Ich gehe mal davon aus, dass das in Lohn und Gehalt ähnlich ist.

MfG
T.Kahl
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itreptau
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
362 Mal angesehen

Lieber Kahl,

 

in LuG muss man die Krankenkassen anlegen, hat dafür eine bessere Übersicht.

Wie schon beschrieben, benutze ich die Bundesknappschaft ausschließlich für geringfügig Beschäftigte. Deshalb verstehe ich nicht, warum ich den neuen Mitarbeiter nicht damit abrechnen kann.

 

LG

 

Sabine

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
345 Mal angesehen

Haben Sie den Statuswechsel bei der gleichen Personalnummer hinterlegt?

Was genau wurde gelöscht?

Kann es sein, dass die Historie in irgeneiner Form beeinflusst wurde?

Ist auch wirklich die Knappschaft mit der Betriebsnummer hinten die 6 angelegt?

LF_0-1589453923040.png

Wenn alle Umschlüsselungen richtig sind, wäre vielleicht ein Versuch, die Knappschaft auch als "normale gesetzliche" KK zu hinterlegen (ohne das Häkchen und mit der Betr.Nr. 98000002))

Dann dem Mitarbeiter zur Sortierung eine andere Krankenkasse zuordnen, speichern und dann wieder die Knappschaft mit der 6 auswählen und hinterlegen.

 

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letzte Antwort am 14.05.2020 13:03:33 von LF
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