Ich habe einen Minjobber, der in der Winterhälfte zum Midijobber wurde, da er einen Winterdienstzuschlag erhielt. Das er wieder zum Minjobber werden kann, habe ich schon mit der Knappschaft geklärt.
Ich hatte ihn schon abgerechnet, und habe dann gemerkt, dass die Abrechnung falsch war. Also habe ich die Abrechnung gelöscht und den Mitarbeiter wieder als Minijobber geschlüsselt.
Jetzt bekomme ich folgende Fehlermeldung:
Fehler:# LN 17864
Sie haben den Mitarbeiter im Mai geringfügig abgerechnet, die Krankenkasse mit der Betriebsnummer 98000006 empfängt aber keine Beiträge für geringfügig Beschäftigte.
Ich benutze die Bundesknappschaft allerdings nur für geringfügig Beschäftige und das Kreuzchen ist angelegt.
Kann mir jemand helfen
Ganz Liebe Grüße
Sabine
Gucken Sie mal direkt in die Krankenkasse im Lohnprogramm. Bei LODAS kann man dort auswählen, welchen Beitragsnachweis man benötigt. Dort muss "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte" stehen. Ich gehe mal davon aus, dass das in Lohn und Gehalt ähnlich ist.
Lieber Kahl,
in LuG muss man die Krankenkassen anlegen, hat dafür eine bessere Übersicht.
Wie schon beschrieben, benutze ich die Bundesknappschaft ausschließlich für geringfügig Beschäftigte. Deshalb verstehe ich nicht, warum ich den neuen Mitarbeiter nicht damit abrechnen kann.
LG
Sabine
Haben Sie den Statuswechsel bei der gleichen Personalnummer hinterlegt?
Was genau wurde gelöscht?
Kann es sein, dass die Historie in irgeneiner Form beeinflusst wurde?
Ist auch wirklich die Knappschaft mit der Betriebsnummer hinten die 6 angelegt?
Wenn alle Umschlüsselungen richtig sind, wäre vielleicht ein Versuch, die Knappschaft auch als "normale gesetzliche" KK zu hinterlegen (ohne das Häkchen und mit der Betr.Nr. 98000002))
Dann dem Mitarbeiter zur Sortierung eine andere Krankenkasse zuordnen, speichern und dann wieder die Knappschaft mit der 6 auswählen und hinterlegen.