Hallo, folgendes Problem,
kann ich erneut eine Anmeldung eines MA (Abmeldung liegt merkwürdigerweise vor, auch eine Jahresmeldung im Jahr des Beschäftigungsjahres liegt vor) Die KK sagt, sie möchte eine Anmeldung haben. Kann ich diese "fehlende" Meldung nachträglich noch veranlassen ?
Hallo, meines Wissens nach nicht.
Ich würde die Anmeldung über sv-net erstellten und an die KK übermitteln oder falls in Auswertungen das DÜ-Protokoll der Anmeldung ist, würde ich dieses an die KK schicken.
Das reicht bei den meisten KKs aus.
Viele Grüße
Ruth