Hallo zusammen,
ich bräuchte Eure Unterstützung. Wir haben in unserem Unternehmen einen AN, welcher bereits im Aug. 21 bei uns neu angefangen hat. Dieser war bei seinem vorherigen AG "freiwillig in der gesetzl. KV". D.h. er war bzw. ist immer noch über der Jahresbeitragsgrenze.
Der AN wurde jedoch "normal" angemeldet. Jetzt habe ich die Info bekommen, dass bei einem Wechsel während des Jahres, es eh keine Möglichkeit besteht, Ihn nochmals als "Firmenzahler" anzumelden.
Ist dies korrekt?
Ich würde dann eine Rückmeldung am Jan. 22 vornehmen und ihn dann ab diesem Termin als "Firmenzahler" melden.
Setzen sie doch einfach mal ab August den Beitragsgruppenschlüssel 9111 ein und schauen, wie die Probeabrechnung und das Fehler-/Hinweisprotokoll dazu sagt.
Ein unterjähriger Wechsel ist meineswissens tatsächlich ausgeschlossen.
Wenn ich dich richtig verstehe, handelt es sich aber um eine fehlerhafte Meldung. Ihr habt ihn versehentlich als Pflichversicherten angemeldet.
Ich denke, eine Korrektur der Anmeldung sollte zwingend erfolgen.
Auch die K-Kasse sollte doch ein Interesse daran haben, die Versicherten korrekt angemeldet zu bekommen, auch per 08/21. Mit einer Korrektur zum Januar 2022 kannst du eigentlich nichts falsch machen. Nimm doch die Krankenkasse mit ins Boot und frag mal, wie sich das am elegantesten galtt bügeln lässt.
GrußDerTimo aus dem HAIR HAUS.
Hallo,
bitte aber beachten, dass durch eine rückwirkende Änderung mit Wirkung ab 08/2021 auch die Lohnsteuerbescheinigung 2022 hiervon betroffen ist. Die für 2021 nachträglich ausgewiesenen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur KV/PV werden dann auf der Lohnsteuerbescheinigung 2022 ausgewiesen.
Beste Grüße,