Hallo Zusammen,
unser Mitarbeiter wurde 07/2020 - 06/2021 mit der falschen Krankenkasse abgerechnet.
Dies ist der Krankenkasse auch erst jetzt aufgefallen und die neue Krankenkasse möchte nun natürlich eine neue Meldung mit Grund 50 für das Jahr 2020.
Leider wurde zum Jahreswechsel ja nur eine Meldung an die "falsche" Krankenkasse gemacht.
Als ich den Fehler nun korrigiert habe, wurde aber keine korrigierte bzw. neue Meldung an die richtige Krankenkasse gemacht.
Kann ich die richtige Meldung Grund 50 nachträglich manuell erstellen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie die richtige Krankenkasse mit Historie ab 07/2020 beim Mitarbeiter hinterlegt? Wenn ja, storniert LuG die bereits erstellte Jahresmeldung und erstellt eine neue. Welche Eingabe haben Sie beim Mitarbeiter gemacht?
Hallo,
genau, das habe ich so gemacht.
Es wurde aber keine neue Meldung erstellt...
Hallo,
ist vielleicht im Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte DEÜV-Meldung das Kontrollkästchen Anmeldung stornieren aktiv? Wenn das Kontrollkästchen aktiv ist können keine DEÜV-Meldungen erstellt werden.
nein, da ist kein Haken gesetzt
Im Verarbeitungsprotokoll steht auch nichts, wenn Sie eine Probeabrechnung durchlaufen lassen?
das steht im Verarbeitungsprotokoll:
AH! Jetzert! Wie im Verarbeitungsprotokoll steht Extras => Einstellungen auf der Mandantenebene unter Registerkaste Meldungserstellung das Kontrollkästchen deaktivieren, dass die Jahresmeldungen im Dezember erstellt werden sollen. Wenn die korrigierte Jahresmeldung erstellt und versendet wurde können Sie das Kontrollkästchen wieder aktivieren. 🙂
ahhh okay, jetzt hab ich das verstanden 😄
super, hat funktionier.
Vielen Dank für die Hilfe!
Sehr gern! 🙂