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Meldebescheinigung DEÜV, Austritt nach Aussteuerung, Einmalbezug

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letzte Antwort am 02.06.2022 08:53:19 von Maureen1975
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Tri_S
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
519 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

wir haben einen Arbeitnehmer mit der Mai Abrechnung abgemeldet.

 

Vom 01.08.2019 - 11.08.2020 - Ende Bezug Krankengeld

Ab dem 12.08.2020 - Aussteuerung (Abgabe 34, Abmeldung nach Unterbrechung, übermittelt am 02.10.2020)

Am 31.05.2022 - Aufhebungsvertrag / Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Dieser erhielt NUR eine Urlaubsabgeltung (Einmalzahlung). Jedoch ging leider keine DEÜV-Meldung raus. 

Hängt dies damit zusammen, dass es keine SV-Tage gibt?

Ist es korrekt, dass man außer der Lohnsteuerbescheinigung nichts Weiteres erhält?

Keine Jahres An- und Abmeldung, DÜ-Protokoll bzw. Sondermeldung oder Abgabe 54 - einmalig gezahltes Entgelt.

 

Vielen Dank im Voraus!

Maureen1975
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
506 Mal angesehen

Ich habe diesen Monat denselben Fall.

 

Da keine SV-Tage angefallen sind, ist die Einmalzahlung ja beitragsfrei. Meldung 54 erfolgt nur, wenn es sich um eine beitragspflichtige Einmalzahlung handelt. 

 

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wurde ja bereits mit Abgabegrund 34 abgemeldet. Da kein weiteres beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird, ist auch keine weitere Meldung notwendig.  

 

 

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letzte Antwort am 02.06.2022 08:53:19 von Maureen1975
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