abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mehrfachbeschäftigung über BBG und Einmalzahlung

2
letzte Antwort am 18.10.2021 10:47:41 von floreana
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
519 Mal angesehen

Guten Morgen Community, 

 

bitte eine Frage zur Mehrfachbeschäftiung bei Personaldaten - Sozialversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Entgelt über BBG - Beitragspflichtiger Teil der Einmalbeschäftigung aus dieser Beschäftigung. 

 

Angenommen ein MA erhält bei Arbeitgeber A 6.500 Euro monatlich, bei Arbeitgeber B 2.000 Euro monatlich. Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen wurde berechnet, passt alles soweit. 

 

Nun aber zahlt Arbeitgeber B in einem Monat eine Einmalzahlung von 1.000 Euro. Was trage ich genau in diesem Monat ein bei  Beitragspflichtiger Teil der Einmalbeschäftigung aus dieser Beschäftigung. Bezieht sich das "BBG wurde überschritten" also nur auf die Beschäftigung des Arbeitsgebers B? Wenn ja, würde ich also überall (KV, PV, RV, AV) "nein´" angeben? 

 

Danke vielmals vorab! 

eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
508 Mal angesehen

Also man kann das im Verhältnis zum jeweiligen Verdienst ausrechnen, das habe ich ein paar mal gemacht...

 

Allerdings sollte man wissen, dass zu viel gezahlte Beiträge im Folgejahr durch die zuständige KK des AN über die Abrechnung erstattet werden. Diese vergleicht die Jahresmeldungen der jeweiligen Beschäftigungen miteiander. Dadurch werden auch die fraglichen Felder in LODAS automatisch befüllt.

 

In der Regel werden aber jedes Mal andere Werte im Fogejahr von KK rückübertragen (ich habe keine Ahnung, wie dort die Verhältnisrechnug angestellt wird), wordurch es zu teils mehreren Nachberechnung kommt, selbst wenn man jetzt die EZ richtig abrechnet...

 

Grüße

 

0 Kudos
floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
460 Mal angesehen

Danke für den Beitrag. Genau, die Verhältnisrechnung habe ich durchgeführt. Ich möchte allerdings vermeiden, dass es zu einer nachträglichen ERstattung/Forderung kommt und daher jetzt  bereits die Einmalbezugskästchen richtig ausfüllen. 

0 Kudos
2
letzte Antwort am 18.10.2021 10:47:41 von floreana
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage