Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe bis zum 15.01.2021 eine Firma in der Lohnabrechnung betreut. Dieses Unternehmen wurde zum 16.01.2021 an eine GmbH verkauft, die alle Arbeitnehmer übernommen hat. Im Rahmen der Lohnabrechnung werden für mehrere Arbeitnehmer Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgerechnet. Die Abrechnungen (Entgeltumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers) wurden in der Abrechnung vom 01.01.2021 bis 15.01.2021 der Arbeitnehmer in voller Höhe beim alten Arbeitgeber berücksichtigt.
Nunmehr bin ich bei der Abrechnung für den Zeitraum vom 16.01.2021 bis 31.01.2021 für den neuen Arbeitgeber auf ein Problem gestoßen. Da die BAV-Verträge alle vor dem Eintrittsdatum in die neue Firma abgeschlossen wurden, werden diese in der Lohnabrechnung vom 16.01.2021 bis 31.01.2021 erneut in voller Höhe berücksichtigt. Damit ergibt sich für den Monat Januar 2021 eine Verdoppelung der Beträge, die aber nur einmal von der Versicherern abgebucht werden.
Wie kann ich vermeiden, dass die BAV-Verträge in der Lohnabrechnung des neuen Arbeitgebers im Januar 2021 nochmals berücksichtigt werden? Ab Februar 2021 läuft dann wieder alles korrekt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Okay, ich habe die Lösung gefunden. War eigentlich ganz einfach.
Beim neuen Mandant in den "Personaldaten - Entlohnung - Betriebliche Altersvorsorge - Vertragsdaten" bleibt im Register "Allgemeine Daten" der ursprüngliche Beginn enthalten. Und in den Registern "Arbeitgeberanteil" und "Gehaltsumwandlung" wird das "Gültig ab (MM.JJ)" mit dem ersten vollständigen Monat belegt.