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Mandantenbestände nach Übertrag nachträglich zuordnen?

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letzte Antwort am 02.02.2021 07:39:02 von Kristin_Frohmeyer
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Stephanie_Kröning
Einsteiger
Offline Online
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736 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

meine Frage betrifft die Zuordnung von Daten (Rewe, insbesondere aber LODAS) nach Mandantenübertrag - sofern bereits Bestände angelegt und bearbeitet wurden. 

 

Ausgangsproblem: Es sollte ein Mandantenübertrag zum 01.01.21 erfolgen. Kurzerhand allerdings entschied sich der Mandant zum nachträglichen Übergang zum Monat Dezember (Auftrag Fibu ab 12/20; Lohn ab 01/21). 

Da wir alle Mandanten über DUO laufen lassen, die Zeit knapp wurde, etc., haben wir bereits vor Übertrag ein Neumandat (sagen wir, auf die Nummer 10.000) eingerichtet und bebucht. Gleichermaßen sind wir mit der Lohnabrechnung verfahren: Aufgrund des fälligen SV-Termins haben wir die Abrechnung des Monats Januar vor dem Übertrag veranlasst.

Den Datenübertrag haben wir auf die nächste freie Mandantennummer  (10.001) veranlasst. Die Bestände der Finanzbuchhaltung kann ich vermutlich über die Bestandsdienste nachträglich von der Nummer 10.000 auf die korrekte Nummer 10.001 zuordnen. Korrekt? 

 

Über die Geschäftsfeldübersicht "Lohnabrechnung" dachte ich zunächst, auch den importieren LODAS-Bestand der korrekten Mandantennummer zuordnen zu können. Die Zuordnung hat funktioniert. Der Haken: Nun habe ich zwei Parallelsysteme meiner Mandantennummer 10.000 zugeordnet. Eine Leistung "Lohnabrechnung 2021" zeigt den Abrechnungsstand 01/2021 an und beinhaltet die Abrechnungen des Vorberaters. Eine weitere Leistung "Lohnabrechnung 2021" zeigt den Abrechnungsstand 02/2021 an und beinhaltet meine Abrechnung des Monats Januar. 

 

Ideal wäre nun die Verknüpfung beider Bestände. Kann ich diese veranlassen? 

 

Andernfalls gäbe es die Alternativen:

a) Ich rechne "meinen Bestand" weiterhin ab und gebe die SV-Meldungen, die selbstverständlich noch ausstehen via SV-Net ab;

b) Ich rechne den übertragenen Bestand nochmals ab, so dass es einer Wiederabrechnung gleicht, um die Hochsetzung UND die SV-Meldungen zu erlangen. Löse ich hier -bei identischen Werten- eventuell Irritationen bei den Beteiligten Institutionen aus? Werden bei einer "Erstabrechnung" andere Werte/Kennzeichen gesendet, als bei einer "Wiederabrechnung"? 

 

Kann ich bei diesen Alternativen einen Bestand wieder "wegordnen"? 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
718 Mal angesehen

Hallo,


es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie den Sachverhalt lösen können. 


Gern zeige ich Ihnen die Optionen auf: 


1. Möglichkeit


Sie rechnen den "alten" Mandanten weiter fortlaufend ab und stornieren die bereits erstellten Abrechnungen in Ihrem neu angelegten Mandanten. 


Sie können bei dem neuen Mandanten die Abrechnungen der Mitarbeiter durch einen Wiederholungsabrechnung stornieren. Gehen Sie bitte wie im Dokument 5303518 - Mitarbeiter löschen - Beispiele und Lösungen für LODAS beschrieben unter Punkt 2.3 Fall 3: Mitarbeiter löschen, wenn Stammdaten im Rechenzentrum und Monatsabrechnung durchgeführt vor.


Anschließend können Sie den übertragenen Mandanten weiter abrechnen. Somit werden auch die Jahresmeldungen GdA 50 erstellt und übermittelt, falls das noch nicht geschehen ist. 


2.Möglichkeit


Alternativ können Sie im "alten" Mandanten die Jahresmeldungen GdA 50 mit der Dezemberabrechnung erstellen lassen. Aktivieren Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Register Beitragsnachweis/DEÜV in der Gruppe Angaben zu DEÜV-Meldungen das Kontrollkästchen DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen und senden Sie eine Wiederabrechnung für Dezember 2020.


Eine Verknüpfung beider Bestände ist nicht möglich. 


Sie können den Mandant, den Sie zukünftig weiter abrechnen, der zentralen Mandantennummer im DATEV Arbeitsplatz zuordnen. Das Vorgehen finden Sie im Dokument 9207280 - Leistung einem anderen zentralen Mandanten zuordnen erläutert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.02.2021 07:39:02 von Kristin_Frohmeyer
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