Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es Pflicht ist, das Kalendarium auf der Lohnabrechnung im Malerbetrieb auszuweisen? Oder reicht die Gesamtstundenzahl als z.B. LA 1000?
Viele Grüße
Anja
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Hallo Anja,
im Malergewerbe besteht keine Pflicht die Stunden im Kalendarium zu erfassen. Sie können die Stunden in einer Summe z. B. mit der Lohnart 1000 erfassen.
Wenn allerdings Kurzarbeitergeld abgerechnet wird, dann müssen die Kug-Stunden im Kalender erfasst werden.