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Malerkasse/Malerbetrieb - Ausweis Kalendarium erforderlich?

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letzte Antwort am 04.05.2023 08:18:08 von Nina_Schöneweis
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aspell
Beginner
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Hallo zusammen,

 

kann mir jemand sagen, ob es Pflicht ist, das Kalendarium auf der Lohnabrechnung im Malerbetrieb auszuweisen? Oder reicht die Gesamtstundenzahl als z.B. LA 1000?

 

Viele Grüße

Anja 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
106 Mal angesehen

Hallo Anja,


im Malergewerbe besteht keine Pflicht die Stunden im Kalendarium zu erfassen. Sie können die Stunden in einer Summe z. B. mit der Lohnart 1000 erfassen.


Wenn allerdings Kurzarbeitergeld abgerechnet wird, dann müssen die Kug-Stunden im Kalender erfasst werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.05.2023 08:18:08 von Nina_Schöneweis
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