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Malergewerbe - Gewerbezugehörigkeit (Urlaubsberechnung)

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letzte Antwort am 10.01.2022 11:06:20 von Regi
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Kersa_4
Beginner
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Guten Tag,

 

ich benötige eine kleine Hilfe bezüglich einer Gewerbezugehörigkeit.

Gewerbliche Arbeitnehmer bekommen nach einer Gewerbezugehörigkeit von 12 Jahren mehr Urlaub. Mein Problem ist, das der jeweilige Arbeitnehmer einen Austritt und nach zwei Monaten wieder Eintritt im gleichen Unternehmen hatte. Meine Frage dazu ist, ob die Gewerbezugehörigkeit ab den Zeitpunkt des Ersteintritt zählt oder ab dem Zeitpunkt wo der Arbeitnehmer wieder zum Unternehmen neu eingetreten ist.

 

Vielen Dank für alle Antworten.

Regi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
697 Mal angesehen

Hallo Kersa,

 

vielleicht hilft das weiter.....

 

Hinweis:

  • Maßgebend für die Berechnung ist die Gewerbezugehörigkeit. Stichtag ist der 01.01. eines Jahres.
  • Bemessungsgrundlage für die Gewerbezugehörigkeit sind grundsätzlich die in den Lohnnachweiskarten erfassten Beschäftigungszeiten.
  • Ausbildungszeiten werden nicht berücksichtigt.
  • Eine Gewerbezugehörigkeit von einem Jahr gilt dann als erbracht, wenn der Arbeitnehmer in einem Jahr mindestens 6 Monate (180 Kalendertage) im Maler- und Lackiererhandwerk tätig war.
  • Auf Basis dieser Daten wird die Gewerbezugehörigkeit von der Malerkasse festgestellt. Diese wird dem Arbeitgeber mitgeteilt. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber Informationen über den für jeden Arbeitnehmer maßgeblichen Jahresurlaub sowie den Urlaubsentgeltprozentsatz vom Bruttolohn im Rahmen des Verfahrens.
  • Der Arbeitgeber informiert den Arbeitnehmer zu seinen Ansprüchen.

 

Was hat denn der AN in den 2 Monaten gemacht, eventuell ist hier ein Ausgleich der Fehlzeit nachzutragen?

 

Viele Grüße

 

Regi

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letzte Antwort am 10.01.2022 11:06:20 von Regi
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