Guten Tag,
ich benötige eine kleine Hilfe bezüglich einer Gewerbezugehörigkeit.
Gewerbliche Arbeitnehmer bekommen nach einer Gewerbezugehörigkeit von 12 Jahren mehr Urlaub. Mein Problem ist, das der jeweilige Arbeitnehmer einen Austritt und nach zwei Monaten wieder Eintritt im gleichen Unternehmen hatte. Meine Frage dazu ist, ob die Gewerbezugehörigkeit ab den Zeitpunkt des Ersteintritt zählt oder ab dem Zeitpunkt wo der Arbeitnehmer wieder zum Unternehmen neu eingetreten ist.
Vielen Dank für alle Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Kersa,
vielleicht hilft das weiter.....
Hinweis:
Was hat denn der AN in den 2 Monaten gemacht, eventuell ist hier ein Ausgleich der Fehlzeit nachzutragen?
Viele Grüße
Regi