Hallo, eine Frage:
Maler scheidet zum 15.12.2024 aus und wird aber ab 16.12.2024 als Aushilfe weiter beschäftigt.
Wie ist das im Lodas zu behandeln? Kann ich den Mitarbeiter auf der bisherigen Personalnummer umschlüsseln (auch wegen den Vortragswerten der Malerkasse) oder muss ich eine neue Personalnummer anlegen und hier die Malerkarte vortragen?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo,
unabhängig von der Branche kann ein Wechsel von Versicherungspflicht zu Minijob innerhalb eines Monats nur mit einer zusätzlichen Personalnummer abgebildet werden. Von einem Monat zum nächsten ist eine Umschlüsselung immer möglich und auch ratsam.
Viele Grüße
Martin Seemann
@MartinSeemann schrieb:...Von einem Monat zum nächsten ist eine Umschlüsselung immer möglich und auch ratsam.
Vielen Dank für den Hinweis ... eine aktuelle Ergänzungsfrage habe ich hierzu: Muss ich bei einem angestellten Ehepartner, der vom Minijob zur sv-pflichtigen Beschäftigung wechselt, ein neues Statusfeststellungsverfahren anstoßen?
Vielen Dank und Grüße
Fabian
Hallo Fabian,
ich verstehe das so, dass ein Ehepartner der AG und der andere der AN ist. Wenn der Wechsel von einem Monat zum anderen erfolgt, bleibt die Personalnummer bestehen und Sie ändern nur die Stammdaten. Damit wird nur die DEÜV-Meldung Kassenwechsel durchgeführt, aber keine Anmeldung. Das Statuskennzeichen "Ehegatte/Lebenspartner" bestand schon. Daher dürfte diese Meldung kein neues Statusfeststellungsverfahren auslösen. Bei Anwendung einer neuen Personalnummer wird die Anmeldung mit Meldegrund 10 erzeugt. Ob dies bei der DRV ein erneutes Statusverfahren auslöst, kann ich nur vermuten, aber es ist wahrscheinlicher. Eine Pflicht, dass Sie es anstoßen, sehe ich nicht.
Viele Grüße
Martin Seemann