Hallo Ich habe eine Frage
Unser Mandant bestellt jeden Tag für seine Mitarbeiter Essen in einem nahe gelegenen Restaurant welches dann geliefert wird.
Wir würden nun die Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswerten für Mittagessen bewerten und individuell versteuern.
Diesen Fall finden wir leider nicht in der Fachliteratur, die Frage ist ob diese Art der Mahlzeitengestellung unter die Abgabe IM BETRIEB zählt auch wenn der Arbeitgeber keine eigen betriebene Kantine hat? Essensmarken und Zuschüsse sind es ja auch nicht.
Es geht darum, dass die Essen teilweise 10 € je Mahlzeit kosten, wäre dass dann zu hoch?
Danke
LG
Moin Moin,
ich habe keine Ahnung, aber im heutigen Lexinform-Newsletter stand dazu etwas:
https://infos.datev.de/r/?id=hfc9d1c,27964cf,6278e7
vielleicht hilft Ihnen das.
HTH
QJ