Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Mahlzeitenabrechnung bzw. Darstellung.
Bis jetzt wurde pro Mahlzeit vom Lieferanten maximal 7,67 € abgerechnet, hier wurden die 4,57 € amtlicher Sachbezugswert pauschal auf der Lohnabrechnung versteuert.
Nun wird das Essen des Lieferanten erhöht auf 8 € pro Mahlzeit. Kann ich hier folgendes auf der Lohnabrechnung abrechen:
LA 2820 SB-Essensgeld, p. St. 4,57€
LA 9002 Nettoabzug Eigenanteil Essensgeld -0,33 €
LA 9003 Essensgeld -4,57 €
Oder denke ich hier falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂