Hallo liebe Community,
ich habe mehrere Fragen bzgl. M auf der Lohnsteuerbescheinigung.
1. meine Vorgängerin hat in den letzten Jahren bei keinen "M" bescheinigt, obwohl sie es gemusst hätte. Weiß jemand, was es genau für Konsequenzen hat?
2. wenn ein AN an einem Seminar oder Fortbildung teilnimmt, in der eine Mahlzeit gestellt wird, muss auch "M" bescheinigt werden oder?
3. einige AN machen 14 € pauschalen geltend. Diese und auch Fahrtkosten werden von der Buchhaltung direkt auf das Konto des MA gezahlt, auf der Lohnabrechnung tauchen diese nicht auf. Ist das ein Problem?
Vielen Dank für Eure Hilfe 🙂
Hallo,
rechtlich kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Sie finden im Dokument 5303223 - Fahrtkosten / Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten Beispiele für die Abrechnung, damit der Buchstabe M in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.