Im Februar habe ich mit der Lohnart 430 Verg. f. Mehrj. Tätigkeit abgerechnet. Jetzt habe ich im Dokument 5303329 gelesen, dass man die Lohnart 203 nehmen sollte, damit die Märzklausel richtig abgerechnet wird. Die Meldebescheinigung mit der Nr. 54 habe ich erhalten und die Auswertung 165 ebenfalls. Ich sehe aber keine KV-Abrechnung für diese Einmalzahlung. Was kann ich tun?
Soweit Sie in der KV mit der, richtig angewendeter, Märzklause über der Beitragsbem.-Grenze 2023 liegen, wäre das ja richtig.