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Märzklausel bei Abgeltung von Überstunden

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letzte Antwort am 06.02.2025 16:27:52 von Kris06
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Kris06
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Rückwirkend für Januar sollen im Februar Überstunden ausgezahlt werden. Was muss dabei beachtet werden (Stichwort Märzklausel) und wie setze ich das in Lohn und Gehalt korrekt um?

 

Herzlichen Dank

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
120 Mal angesehen

Hallo,

Hier ist jetzt zu unterscheiden, ob es von einem längeren Zeitraum angesammelte Überstunden sind, welche als Sonstiger Bezug abgerechnet werden sollen - hierfür verwende ich die Lohnart 3890. Das Programm prüft automatisch die Anwendbarkeit der Märzklausel.

Möchtest Du jedoch nur Überstunden abrechnen, die im Januar erarbeitet wurden, so nimmst Du einfach für diesen laufenden Bezug die entsprechende Lohnart wie 1100.

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Kris06
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
105 Mal angesehen

Hallo Constanze - lieben Dank für die Rückmeldung. Es sind tatsächlich Überstunden, die sich seit 08/24 angesammelt haben und nun ausgezahlt werden sollen. Dann probiere ich das mit der von dir vorgeschlagenen Lohnart.

Merci

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letzte Antwort am 06.02.2025 16:27:52 von Kris06
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