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LuG bAV

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letzte Antwort am 26.04.2021 15:47:51 von Nina_Schöneweis
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hschäfer
Einsteiger
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Hallo zusammen,

wir haben folgenden Fall:

AN schließt eine bAV (Direktversicherung) ab: 75€ Entgeltumwandlung, 30€ Umwandlung aus VWL, zzgl. 15% AG-Zuschuss (15,75€) und 50€ AG-Leistung. Gesamtbeitrag Versicherung 170,75€. Allerdings hatte der AN bisher kein VWL-Vertrag.

Hab es wie folgt gelöst:

1. unter Entlohnung / Bezüge-Abzüge einen Gehaltsbestandteil AG-VWL-Leistung angelegt, der sv+steuer-pflichtig ist und nicht abgezogen wird

2. unter Betriebliche Altersvorsorge / Direktversicherung 3 Verträge angelegt:

     a) Gehaltsverzicht 75€ zzgl. 15% AG-Zuschuss + 75€ bAV Geh.verz. lfd.

     b) steuerfreier Betrag bAV AG 50,00€

     c) Gehaltsverzicht 30€ zzgl. 15% AG-Zuschuss + 30€ bAV Geh.verz. lfd.

Ist das so korrekt? Kann man den Gehaltsverzicht getrennt nach VWL & Gehalt darstellen?

Vielen Dank für Infos

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ein Mitarbeiter hat eine Direktversicherung welche sich aus unterschiedlichen Beiträgen zusammensetzt.  Diese soll nun für den Mitarbeiter abgerechnet werden.

An dieser Stelle genügt es, wenn Sie, wie bereits von Ihnen beschrieben, die drei Verträge beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung anlegen.

Der erste Vertrag ist dann für den Gehaltsverzicht von 75,00 EUR + 15 % Arbeitgeber - Pflichtzuschuss.

Der zweite Vertrag gilt der Arbeitgeberleistung mit 50,00 EUR.

Der dritte Vertrag dem weiteren Gehaltsverzicht von 30,00 EUR + 15 % Arbeitgeber - Pflichtzuschuss.

Bitte beachten Sie, dass die Beträge, welche über die gleiche Lohnart abgerechnet werden, auf der Lohnabrechnung zu einer Summe addiert werden.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

Arbeitsbiene
Beginner
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Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall, die Beträge lauten wie folgt:
Gehaltsverzicht € 200,00 ; AG-Pflichtzusch. individuell  € 40,00
Von den  € 200,00 sollen  € 30,00  als "Ersatz" AG-Ant. VL verwendet werden, somit ist der eigentliche Gehaltsverzicht nur  € 170,00 (Zahlung an Vers. lt. Vertrag  € 240,00)
m.E. hat die Versicherung den Pflichtzusch. zu hoch berechnet, hätten nur  € 34,00 sein dürfen. Wie kann ich den Zuschuss von  € 40,00 im Lohn erfassen ?

 

MfG  K.Gier

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo K.Gier,


Ihre Frage kann ich leider nicht eindeutig beantworten, da es je nach Vertragsart mehrere Möglichkeiten gibt. 

 

 

Bei dem "Ersatz" AG-Ant. VL handelt es sich vermutlich um einen AVWL-Vertrag (Altersvorsorgewirksame Leistungen). Hierbei stellen sich bereits einige Fragen, wie beispielsweise.:

 

  • Wie muss der AG-Anteil steuer- und sv-rechtlich abgerechnet werden?
  • Darf bzw. soll das Gesamtbrutto erhöht werden?
  • Soll der Beitrag in eine bAV (z. B. Direktversicherung) einfließen? Darf nach § 3 Nr. 63 steuer- und sv-frei abgerechnet werden?
  • Wird der AG-Anteil überwiesen? Wenn ja, ist der Purpose-Code relevant? (z. B. CBFR für Altersvermögenswirksame Leistungen; CBFF für VWL-Zahlungen)


Abhängig davon können Sie den "Ersatz" AG-Ant. VL in den Masken der Vermögenswirksamen Leistungen, der Betrieblichen Altersvorsorge oder mit individuellen Lohnarten in den Bezügen/Abzügen anlegen.

 

 

Für den individuellen Arbeitgeber(pflicht)zuschuss gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten.


Sie können unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV einen neuen Datensatz mit einem individuell errechneten Prozentsatz erfassen und dem Vertrag mit dem Gehaltsverzicht zuordnen.


Sie können in "Spezialfällen" jedoch auch die AG-Pflichtzuschuss Variante verzichten. Wenn Sie keine Variante für den AG-Pflichtzuschuss anlegen, erfassen Sie (mindestens) einen weiteren Vertrag mit dem jeweiligen AG-Zuschuss. Wenn auf der Brutto-/Netto-Abrechnung ersichtlich sein soll, dass ein AG-Pflichtzuschuss abgerechnet wird, muss z. B. die Lohnart 4700 oder 5200 kopiert und umbenannt werden.

 

 

Melden Sie sich bitte bei Bedarf über die üblichen Servicekanäle an uns, wenn Sie weitere Fragen zur individuellen Erfassung in Lohn und Gehalt haben.


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.04.2021 15:47:51 von Nina_Schöneweis
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