Hallo zusammen, wie kann ich nach bereits erstellter Juli-Abrechnung eine Abmeldung zum 31.7.2018 abrufen..? Die Juli-Abrechnung wurde
bereits erstellt. Jetzt soll rückwirkend noch die Abmeldung erfolgen.
Danke für die Unterstützung.
Hallo Herr Reich....
nochmals zu meinem Verständnis...habe mich für die zweite Variante entschieden, bin allerdings davon ausgegangen,
dass dadurch eine separate Abmeldung erzeugt wird und nicht erst mit der August-Abrechnung.
Danke nochmals, beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie setzen den Monatsabschluss zurück, erfassen bei dem Mitarbeiter das Austrittsdatum und rechnen den Mitarbeiter noch einmal ab. Danach machen Sie einen erneuten Monatsabschluss und alles ist erledigt.
alternativ bzw. die für mich in der Regel zu bevorzugende Variante
2. Sie öffnen den Mitarbeiter. Erfassen das Austrittsdatum und ändern den letzten abzurechnenden Monat auf 08/2018. Dann rechnen Sie den Mitarbeiter auf der Mitarbeiterebene vorab alleine ab. Wenn Sie die endgültige Abrechnung erstellen, können Sie bei der Abrechnung den Haken setzen, dass bereits abgerechnete Mitarbeiter ausgeblendet werden sollen, dann wird der Mitarbeiter nicht noch einmal abgerechnet.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Ludwig,
nochmals zu meinem Verständnis...habe mich für die zweite Variante entschieden, bin allerdings davon ausgegangen, dass dadurch eine separate Abmeldung erzeugt wird und nicht erst mit der August-Abrechnung.
Sie können den Arbeitnehmer auch schon vor der eigentlichen August-Abrechnung separat abrechnen - entweder auf Mitarbeiter-Ebene oder auf Mandanten-Ebene mit der Option Abrechnungsumfang Einzelne(r) Mitarbeiter. Die DEÜV-Meldung schicken Sie anschließend über "Mandant / Daten senden" weg und dann können Sie sich die DEÜV-Abmeldung schon jetzt ausdrucken.
Beste Grüße
Andreas Briefs