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LuG Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre

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letzte Antwort am 17.02.2026 16:55:33 von LarsSchladitz
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Steuerberaterin1234
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
109 Mal angesehen

Hallo,

 

ich brauche Hilfe:

Ein MA soll für nicht in Anspruch genommenen Urlaub nun nach Krankengeldbezug Urlaub abgegolten/ausgezahlt bekommen.

 

In 2024 lag der letzte Gehaltsbezug vor. 2025 +2026 Krankengeld. Die Kündigung erfolgte zum 31.01.2026.

 

Wie muss ich nun den Urlaub für 2024, 2025 und 2026 abgelten.

 

Lohnart 4060

 

Für 2025 kann ich das ja noch zum 12/25 eintragen und 01/26 auch. Dort werden aber keinerlei Abzüge vorgenommen. Ist das korrekt, da dort kein Gehaltsbezug vorlag und somit die SV ruht?  Lohnsteuer wird auch nicht einbehalten, da sonst kein Bezug vorlag?

 

Wie kann ich 2024 nachberechnen und wie ist es dort Lohnsteuer- und SV-pflichtig korrekt darzustellen, wenn in den Vormonaten Gehalt bezogen wurde.

 

Wo kann ich mich dazu belesen?

 

Danke.

LarsSchladitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
85 Mal angesehen

Hallo.

 

Es handelt sich sv-rechtlich um einen Einmalbezug, die SV-Tage sind im Jahr 2026 = 0, so dass hier tatsächlich keine SV-Beiträge anfallen.

Im Anhang ein Beratungsblatt der TK, welche ich in diesen belangen immer sehr schätze - die markierten Punkte sollten in Ihrem Falle zutreffen.

 

Steuerrechtlich handelt es sich um einen sonstigen Bezug, Zuflussprinzip = mit den im Zuflussmonat gültigen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, eben auch mit der Folge, dass in Abhängigkeit von der Höhe des Bezuges (noch) keine LSt anfällt.

 

Ich würde also die Vorjahre überhaupt nicht anpacken, bin da aber auch manchmal etwas zu pragmatisch - es gibt da sv-rechtlich sicher auch andere Meinungen.

Für mich ist der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs eben erst jetzt entstanden; der Naturalanspruch Urlaub in den Vorjahren.

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letzte Antwort am 17.02.2026 16:55:33 von LarsSchladitz
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