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LuG: Storno DEÜV Meldung & falsche Krankenkasse

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letzte Antwort am 03.07.2018 16:47:59 von Sabine_Hauch
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rag
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Hallo Liebe Community,

ich bin neu im Datev Lohn und Gehalt und wir machen seit Kurzem die Lohnabrechnung selbst.

Ich habe zwei ähnliche Fragen, vielen Dank im Voraus:

  1. Ein Mitarbeiter wurde zuerst im August 2016 als sozialversicherungspflichtig abgerechnet (DEÜV Anmeldung 10) und dann im September 2016 bei der Knappschaft als kurzfristige Beschäftigung rückwirkend für August 2016 wieder eine DEÜV Meldung 10 gemeldet (keine Abmeldung mit Grund 31 und Anmeldung mit Grund 11, sondern wieder eine Anmeldung mit Grund 10 bei der Knappschaft). Er ist im Oktober 2016 ausgetreten.

Die Krankenkasse verlangt nun, die Meldung 10 zu stornieren, da in 2016 kein gemacht wurde.

Kann ich die die DEÜV Anmeldung 10 von der Krankenkasse wie folgt stornieren:

Über Mitarbeiter > Stammdaten -> Beschäftigung -> Tätigkeit -> DEÜV-Meldung --> Haken bei Anmeldung stornieren?

Dabei soll die Anmeldung der Knappschaft unverändert bleiben.

   2. Ein Mitarbeiter ist zum 31.11.2016 ausgetreten und fängt zum 01.04.2017 wieder

       bei uns an. Wir haben einfach die alte Personalnummer verwendet und haben seine

       neue Krankenkasse TK angelegt.

       Es hat sich jetzt herausgestellt, dass der Mitarbeiter im 2016 bei der falschen Krankenkasse

       AOK (05/2016 -11/2016) angemeldet wurde, war aber bei der TK versichert.

Die AOK hat die Meldungen storniert und fordert korrigierte Meldungen und korrigierte Beitragsnachweise.

Wie kann ich das am einfachsten machen?

Freundliche Grüße

RAG

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo RAG,

zu zu Ihrer 1. Frage:

Sie beschreiben, dass aufgrund der rückwirkenden Änderung zur Personengruppe 109 eine neue Meldung mit Grund 10 für den August 2016 erstellt wurde.
Dies ist auch korrekt, da aufgrund der Änderung im Personengruppenschlüssel eine andere Anmeldung an eine andere Krankenkasse (Bundesknappschaft) zu erfolgen hat.
Die ursprüngliche Anmeldung wird bei diesem Vorgang storniert.

Ebenso schreiben Sie, dass der Mitarbeiter bereits im Oktober ausgetreten ist.
Dadurch sollte eine Abmeldung Grund der Abgabe 30 erstellt worden sein.

Durch den Haken „Anmeldung stornieren“ wird die Anmeldung Grund 10 und Abmeldung Grund 30 storniert.

Bitte prüfen Sie beim Mitarbeiter unter Auswertungen | DEÜV-Meldungen welche Meldungen tatsächlich erstellt wurden; anhand Ihrer Schilderung sollte alles korrekt sein.

Zu Ihrer 2. Frage:

Wenn unter der gleichen Personalnummer ein weiterer Beschäftigungszeitraum angelegt wurde, ist eine Nachberechnung nur für den aktuellen Beschäftigungszeitraum möglich.

Sie haben die Möglichkeit, die Meldung zur falschen Krankenkasse über svnet zu korrigieren.

Für einen weiteren Lösungsweg empfehle ich, sich im Service zu melden und das Vorgehen zu besprechen.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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magita-de
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Guten Tag,

wir hätten die selbe Frage wie Frage 1.

Unser Fall: Mitarbeiter wurde erst auf die GKV (AOK) angemeldet, dann rückwirkend  auf Knappschaft für den ersten Monat und ab den zweiten Monat dann wieder auf GKV.

Laut Ihre Aussage müsste die erste falsche Anmeldung im System nach Änderung automatisch storniert sein, diese ist jedoch laut Protokoll nicht passiert.

Wie kann ich die falsche Anmeldung jetzt stornieren?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

Sie haben die Möglichkeit, unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit | DEÜV-Meldung / Kammerberechnung durch aktivieren des Hakens Anmeldung stornieren
und anschließend über den Menüpunkt Abrechnung | DEÜV-Meldung die Meldung zu stornieren.

Bitte beachten Sie, dass hierbei alle bisherigen DEÜV Meldungen storniert werden.


Wenden Sie sich gerne an uns, damit wir Ihre Anfrage konkret mit Ihnen lösen können.

Viele Grüße


Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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letzte Antwort am 03.07.2018 16:47:59 von Sabine_Hauch
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