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LuG: Steuernummer bei Neugründung

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letzte Antwort am 25.05.2018 13:38:49 von kanzleiboennecke
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kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
872 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

ich habe eine aktuelles und dringendes Problem. Wie im Betreff beschrieben, haben wir ein Neumandat bei welchem morgen die Lohnabrechnung für Mai ansteht.

Das Finanzamt hat unserem Mandanten noch keine Steuernummer zugeteilt. Bei den Mandantendaten unter dem Reiter Steuer gibt es keine Möglichkeit eine Neugründung zu hinterlegen.

Ich sehe daher keine Möglichkeit die Lohnabrechnung über LuG zu erstellen, da immer der Verweis auf die fehlende Steuernummer als Fehlermeldung auftaucht.

Gibt es trotzdem eine Möglichkeit die Lohnsteueranmeldung/Lohnabrechnung durchzuführen?

icko
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
484 Mal angesehen

Nehmen Sie den Haken bei "DÜ" für die Lohnsteuer raus, das Programm sperrt, da hier die Datenübermittlung nicht möglich ist. Dann bitte beachten, dass Sie die Lohnsteueranmeldung anderweitig übermitteln müssen und später nachholen müssen sobald die Steuernummer vergeben wurde. Dann auch noch an das A-Signal und den ELStAM Abruf denken

Schönes Wochenende !

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
484 Mal angesehen

Hallo Frau Sch,

vielen Dank für die HIlfe, alles hat wunderbar geklappt !

Ebenfalls schönes Wochenende !

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letzte Antwort am 25.05.2018 13:38:49 von kanzleiboennecke
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