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LuG, Nachträgliche Datenübertragung

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letzte Antwort am 03.07.2018 16:50:03 von Sabine_Hauch
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nathaus
Beginner
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Programm: Lohn und Gehalt

Hallo zusammen,

wir haben die Abrechnung der Gehälter seit Mai 2018 für unser Unternehmen selbst übernommen. Da die Übertragung der Daten vom Steuerberater aber nicht reibungslos verlief und die Daten erst zu spät zur Verfügung standen, haben wir alle Daten manuell neu angelegt gehabt und die Daten nicht aus dem RZ abgerufen.

Was passiert, wenn man die Datenübertragung nun nachträglich noch machen würde? Den Mai haben wir ja bereits übermittelt. Die gesamten Vorwerte des laufenden Jahres sind aber z.B. nicht vorhanden und nun zum 30.06.18 scheiden zwei Mitarbeiter aus, eine Lohnsteuerbescheinigung wird aber nicht erstellt. Die Fehlermeldung (siehe Unten) bei der Probeabrechnung ist aber nicht besonders hilfreich, da die angesprochenen Daten dort richtig angegeben sind.

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Fabian Nathaus

Unbenannt.PNG

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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84 Mal angesehen

Hallo Herr Nathaus,

es gibt 2 Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:

- Variante 1:
  Erfassen Sie die Lohnkontowerte monatlich unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto.
  Dadurch wird auch die Lohnsteuerbescheinigung erstellt.

-  Variante 2:
   Falls der Datenübertrag noch erfolgt, erhalten Sie nach Einspielen der Sicherung den Abrechnungsstand des Vorberaters.
   Das bedeutet in Ihrem Fall konkret, dass die Monate Mai und Juni erneut abzurechnen sind.

Sie können sich gerne an uns wenden, um alle Vor- und Nachteile beider Varianten zu besprechen.

Viele Grüße,

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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letzte Antwort am 03.07.2018 16:50:03 von Sabine_Hauch
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