Guten Morgen,
bei folgender Sache bräuchte ich Unterstützung:
AN wurde in 2019 bis Mai BG-pflichtig abgerechnet. Für diesen Zeitraum wurde am Jahresende auch die Meldung mit Grund 92 erstellt. Diese Person wurde dann ges. GF. Dies wurde über eine neue Personalnummer BG-frei abgerechnet. Hierfür wurde auch korrekterweise keine Grund 92-Meldung erstellt.
Nun zum Lohnnachweis 2019. Dieser wurde in der Dezember-Lohnabrechnung korrekt erstellt. Allerdings wurde dann bei der Januar-Abrechnung der Betrag aus der BG-pflichtigen Personalnummer aus dem Lohnnachweis 2019 storniert. Die Grund 92 aber nicht.
Der Prüfer der DRV bemängelt dies nun zu Recht. Was ist hier falsch gelaufen?
Ich freue mich auch Unterstützung.
A. Schwegler
Hallo A. Schwegler,
in der Jahreswechsel-Version 11.1 von Lohn und Gehalt gab es leider einen Programmfehler, der zu einer fehlerhaften Meldungserstellung geführt hat. Mit dem Monatsabschluss Dezember 2019 oder Januar 2020 wurde die UV-Jahresmeldung (für einzelne oder mehrere Mitarbeiter) und der digitale Lohnnachweis für das Meldejahr 2019 ohne Grund storniert und mit unvollständigen Werten neu erstellt.
Die Fehlerbehebung erfolgte bereits mit dem Service-Release 11.11 am 09.01.2020 von DATEV Lohn und Gehalt. Informationen dazu finden Sie auch im Dokument 1008181 - Lohnnachweis wird storniert und neu mit fehlenden Werten erstellt.
Damit die Auswertungen korrekt erstellt werden, empfehle ich Ihnen mit der nächsten Lohnabrechnung eine Nachberechnung auf 01/2019 für alle Mitarbeiter durchzuführen. Bei Mitarbeitern, die in 2019 beschäftigt waren und bereits ausgetreten sind, hinterlegen Sie bitte vor der Lohnabrechnung auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum im Feld "letzter abzurechnender Monat" den aktuellen Abrechnungsmonat. Mit dem folgenden Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis für das Meldejahr 2019 korrekt erstellt werden.
Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit den Monatsabschluss zurückzusetzen und die Nachberechnung im vorherigen Monat durchzuführen.
Benötigen Sie hierbei Unterstützung wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG